28.10.19

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Regalprüfung

In einem Lager stellen Regale aller Art einen Unfallschwerpunkt dar. Es können Einsturz- und Umsturzgefährdungen bestehen, weshalb eine Regalinspektionspflicht besteht. Diese Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergibt sich aus §5 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Gefährdungsbeurteilung wird wiederum durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, da Lagereinrichtungen und Regale laut DGVU Regel 108-007 als Arbeitsmittel geführt werden. Gemäß der DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 sind regelmäßige Sicherheits-Checks durchzuführen.

Wöchentliche Inspektion/ Sichtkontrolle

Grundsätzlich gilt, dass die Lagerausstattung den gelagerten Gütern entsprechen muss. Hierbei geht es vor allem um Standsicherheit und Tragsicherheit. Die Güter dürfen demnach von ihrer Größe und Ihrem Gewicht her nur in bestimmten Regalen gelagert werden. Da immer die gesamte Konzeption und Konstruktion betroffen ist, ist es sinnvoll, regelmäßige Inspektionen durchzuführen. Denn im Fall eines Arbeitsunfalls durch mangelhafte Arbeitsmittel oder nicht Einhaltung der vorgegebenen Regel, ist der Arbeitgeber allein verantwortlich.

Die wöchentliche Inspektion von Regalen wird in der Regel von einer unterwiesenen Person (dies kann auch ein Mitarbeiter des Unternehmens sein) durchgeführt. Dabei wird vor allem kontrolliert, ob eventuell Schäden beim Be- bzw. Entladen entstanden sind und ob die Güter fachgerecht eingelagert wurden. Dazu gehört auch die Überprüfung der Ladungsträger (z. B. Paletten).

Checkliste für die wöchentliche Inspektion

Es ist durchaus sinnvoll aufgrund einer individuellen Gefährdungsbeurteilung die Regalkontrollen in angepassten Intervallen durchzuführen. Hierbei hilft eine individuelle Checkliste, die vorzugsweise durch wöchentlich wechselnde und unterwiesene Mitarbeiter abzuarbeiten ist.

Jährliche Regalinspektion durch einen zertifizierten Regalprüfer

Mindestens einmal im Jahr muss eine Inspektion durch eine befähigte Person (Regalprüfer) erfolgen. Entsprechend der Regel für Betriebssicherheit verfügt eine befähigte Person durch ihre Berufsausbildung, Fortbildung, Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse, welche sie für die Prüfung der Arbeitsmittel befähigt.

Für eine rechtssichere und qualifizierte Durchführung der Regalinspektion gemäß DGVU Regel 108-007 und DIN EN 15635 sind Fachkenntnisse und langjährige Berufserfahrung in der Regaltechnik also nicht allein ausreichend. Zertifizierte Regalprüfer (befähigte Personen) müssen zusätzlich eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen, um herstellerunabhängig Regale prüfen zu können.

Checkliste für die Regalinspektion

  • visuelle Inspektion sämtlicher Lagereinrichtungen und Prüfung auf Einhaltung er Vorschriften gemäß DGVU Regel 108-007
  • Erkennbare Beschädigungen der Regalbauteile werden durch Sichtkontrollen gemäß DIN EN 15635 festgestellt
  • geschädigte Bauteile werden deutlich gekennzeichnet und fachkundig beurteilt
  • Prüfung der tatsächlichen Belastungen im Vergleich zu den zugelassenen Belastungen
  • Bewertung beschädigter Bauteile der Regalanlage
  • Abgleich und Anpassung der Regalbelastungsschilder
  • Erstellung eines Prüfberichts

Vergabe einer Inspektionsplakette

Im Vergleich zur wöchentlichen Sichtkontrolle ist die jährliche Regalinspektion deutlich umfangreicher und unbedingt von zertifiziertem Fachpersonal durchzuführen. Nur so können frühzeitig schwere Schäden und dadurch resultierende, überhöhte Reparaturkosten vermieden werden. Hinzu kommt, dass die Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht) regelmäßig unangekündigte Kontrollen durchführen.

Prüfung des Sicherheitszubehörs

Zu einer kompletten Regalprüfung gehört ebenfalls die Prüfung auf Vorhandensein des Sicherheitszubehörs. Dazu gehören: Eckenfahrschutz, Rammschutz und Stützenschutz.

Dokumentation

Eine lückenlose Dokumentation aller wöchentlichen Sichtkontrollen, sowie der jährlichen Inspektion, gemäß DIN EN 15635 und DGVU Regel 108-007, ist jederzeit vorzuweisen.

Kosten für die Regalprüfung

Die Kosten für eine Regalprüfung variieren je nach Größe der Lagereinrichtung. Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich gerne direkt an uns: